Die AfD ist ein Fall für den Verfassungsschutz Berlin

Mit Inkrafttreten der Verfassungsschutz-Novelle zum 1. September 2026 können auch sogenannte Verdachtsfälle, wie bereits in anderen Bundesländern, vom Verfassungsschutz Berlin öffentlich gemacht werden. Die Grüne Fraktion Berlin hat ein Ergänzungskapitel zum Verfassungsschutzbericht verfasst und begründet darin, warum der AfD-Landesverband ein Fall für den Verfassungsschutz ist.

Die Innensenatorin und der Verfassungsschutz dürfen nicht länger die Hände in den Schoß legen und müssen die Öffentlichkeit informieren, falls die Berliner AfD ein Verdachtsfall ist – um dem eigens formulierten Anspruch als „Frühwarnsystem“ gerecht zu werden.

Die AfD ist eine reale und wachsende Gefahr für unzählige Berliner*innen und unsere Demokratie. Das erfordert entschlossenes Handeln.

Der Sprecher für Strategien gegen Rechts, Ario Mirzaie, und der Fraktionsvorsitzende Werner Graf stellten das Ergänzungskapitel zum Verfassungsschutzbericht der Presse vor und gaben es anschließend bei der Innenverwaltung ab.

Das Ergänzungskapitel der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Abgeordnetenhaus von Berlin finden Sie hier:

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